Thesis
Nach Ende meiner Dienstzeit als hauptamtlich lehrender Professor kann ich gemäß Prüfungsordnung keine Erstbetreuungen von Bachelor- oder Master-Thesen mehr übernehmen.
In begrenztem Umfang stehe ich jedoch weiterhin für Zweit-Gutachten zur Verfügung. Dazu müssten Sie zunächst einen Erst-Gutachter finden und mit ihm die Betreuung vereinbaren.