Erforderliche Credit Points für Thesis-Zulassung
Die gemäß § 15 III Rahmenprüfungsordnung Bachelor bzw. die gemäß den Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge erforderlichen Credit Points für die Zulassung zur Thesis müssen zum Zeitpunkt der Zulassung durch das Studienbüro vorliegen. Soweit zum Zeitpunkt der Zulassung Credit Points fehlen, aber Prüfungsleistungen noch offen sind, d.h. es wurden Prüfungen ordnungsgemäß abgelegt, aber die Bewertungen wurden noch nicht bekannt gegeben, und im Falle des Bestehens würden die für die Thesis-Zulassung erforderlichen Credit Points erreicht, erfolgt die Zulassung zur Thesis nur unter Vorbehalt, d.h. wenn die entsprechenden Prüfungen nicht bestanden wurden, entfällt die Zulassung zur Thesis.
Die sog. 20 %-Regel des § 18 XIX RPO Bachelor findet auf die Thesis-Zulassung keine Anwendung, wie sich explizit aus § 18 XIX S. 4 RPO ergibt.
⚠️ Neue Thesis-Richtlinien ab dem WiSe 2026/27
Der Prüfungsausschuss hat die Thesis-Richtlinien bezüglich des Einsatzes und der Offenlegung von KI-Tools neu gefasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ab wann gilt es?
Die neuen Richtlinien sind ab dem WiSe 2026/27 verpflichtend.
- Was gilt im SoSe 2026?
Für laufende Arbeiten gelten primär die Absprachen mit Ihren Betreuern. Auch bei der Nutzung der alten eidesstaatlichen Versicherung müssen verwendete KI-Tools bereits jetzt offengelegt werden!
- Wo finde ich die Infos?
Eine Markup-Version findet sich hier im Abschnitt 3. Thesis und Kolloquium. Zum WS 26/27 folgt dort die finale Reinversion.
Nutzen Sie die neue Version gerne schon jetzt zur Orientierung für Ihre laufende Arbeit. Viel Erfolg bei der Erstellung Ihrer Thesis.
Aktuelle Hinweise des Prüfungsauschusses
02.07.2025
Bitte beachten Sie zwingend die Prüfungsordnung. Es werden keine Ausnahmen gewährt.
- Anmeldefristen: Versäumnisse können nur 1x im gesamten Studium geheilt werden.
- Abschluss: Thesis und Kolloquium müssen im selben Semester stattfinden.
- Nachteilsausgleich: Antrag muss bei Prüfungsanmeldung gestellt werden
Hier vollständige Hinweise lesen
E-Mail-Korrespondenz
E-Mail-Korrespondenz Bitte nutzen Sie für die gesamte Kommunikation mit dem Fachbereich und dem Studienbüro ausschließlich Ihre HSD-E-Mail-Adresse und prüfen Sie diese regelmäßig. Um die Bearbeitung zu erleichtern, geben Sie bei Anfragen an das Studienbüro bitte immer Ihre Matrikelnummer an.
Nationale Anerkennung von Prüfungsleistungen
Alle Informationen, FAQs sowie das neue Antragsformular finden Sie ab sofort [auf dieser Webseite]. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular künftig für alle Studiengänge des Fachbereichs verpflichtend ist.