Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Faculty of Business Studies

​​​​​​​​​​​​​​​Sie finden auf dieser Seite eine Zusammenstellung relevanter In​halte zum T​he​ma „Anerkennung von Prüfungsleistungen national“.
 

Wen betrifft dieses Thema?

Es betrifft insbesondere:

  • Studierende, die von anderen inländischen Hochschulen zu uns gewechselt sind und die Anerkennung zuvor erbrachter Prüfungsleistungen beantragen,
  • Studierende, die im Inland anderweitig (nicht durch Studium) Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben, die sie zur Anerkennung beantragen,
  • Studierende, die innerhalb unseres Fachbereichs den Studiengang gewechselt haben und die Anerkennung bisheriger Prüfungsleistungen beantragen, 
  • Studierende unseres Fachbereichs, die in ihrem Studiengang zu erbringende Prüfungsleistungen ersetzen wollen durch Prüfungsleistungen an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang unseres Fachbereichs.
 

Möchten Sie einen Antrag stellen?

Für einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen national ist laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 06.08.2021 das folgende Antragsformular zu verwenden:
Antrag auf Anerkennu​ng national​.
Sie können das Formular im Adobe Acrobat Reader elektronisch bearbeiten. Es enthält ausführliche Antragshinweise.  


Falls Fragen aufkommen…

Auf dieser Seite steht Ihnen zunächst ein umfangreicher Katalog von FAQs zur Verfügung, der auf folgende Themenkomplexe eingeht:


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Der Katalog beantwortet die geläufigsten Fragen der Anerkennungspraxis.
 
Sind noch Fragen offen?

Erster Ansprechpartner für administrative Fragen zum Antrag ist das Studienbüro, Team Prüfungs-Support:
pruefung.verfahren@hs-duesseldorf.de
Für fachlich-inhaltliche Fragen zum Antrag/Anerkennungsbescheid wenden Sie sich an den Beauftragten des Prüfungsausschusses für nationale Anerkennungsverfahren:
christian.schwarz@hs-duesseldorf.de




FAQ  Anerkennung national​

Vorausset​z​unge​n der Aner​kennung

Welche Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden?

Laut § 63a I HG NRW werden Prüfungsleistungen auf Antrag anerkannt, wenn sie in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, Berufsakademien oder einem anderen Studiengang derselben Hochschule erbracht wurden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.
 
Anderweitig (nicht durch Studium) erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können gem. § 63a VII HG NRW anerkannt werden, wenn sie den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Der Umfang der Anerkennung ist in diesem Fall auf maximal 50% der auf einen Studiengang entfallenden Leistungspunkte beschränkt (siehe Rahmenprüfungsordnungen Bachelor und Master des FB Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf § 9 Abs. 3). Die Entscheidung gem. § 63a VII HG NRW ist eine Ermessensentscheidung.
 
Prüfungsleistungen können grundsätzlich nur anerkannt werden, sofern an der Hochschule Düsseldorf noch ein Prüfungsanspruch besteht​. Wurde an der Hochschule Düsseldorf eine Prüfungsleistung bereits erfolgreich erbracht oder wurde durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche der Prüfungsanspruch endgültig verloren, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.​

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Antragstellung


Wie kann ich die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen beantragen?

Für den Antrag auf Anerkennung von Leistungen national ist zwingend das Antragsformular des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf zuzüglich Anlagen​ zu verwenden, vollständig auszufüllen und durch erforderliche Nachweise zu ergänzen. Ein zusätzliches Anschreiben mit weiteren Erläuterungen kann optional beigefügt werden. Formlose oder unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgereicht.

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Wann kann ich als Hochschulwechsler*in die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen beantragen?

Sie haben an die Hochschule Düsseldorf gewechselt oder beabsichtigen dies zu tun? Erst nach der Einschreibung, sollten Sie einen Platz erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen stellen. Eine Überprüfung Ihrer Leistungen kann im Vorfeld leider nicht erfolgen.

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Wo finde ich das Antragsformular und die Anlagen?

Sie finden das Formular inklusive Anlagen auf dieser Seite zum Download.

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Welche Nachweise muss ich zu meinem Antrag einreichen?
  1. Amtlich beglaubigte Bescheinigungen der erbrachten Leistungen (Zeugnis, Leistungsübersicht),
  2. Beschreibung von Inhalt und Aufwand der erbrachten Leistungen (Modulbeschreibungen der zur Anerkennung beantragten Leistungen sowie Modulbeschreibungen der zu ersetzenden Leistungen)
  3. Leistungsübersicht des aktuellen Studiengangs der HSD (siehe OSSC-Portal).
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In welchen Fällen kann auf eine amtliche Beglaubigung verzichtet werden?

Zeugnisse und Leistungsübersichten dritter Einrichtungen müssen grundsätzlich in amtlich beglaubigter Kopie in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Sollten Sie Ihre Unterlagen persönlich während der Sprechzeiten im Studienbüro einreichen, kann auf eine amtlich beglaubigte Kopie verzichtet werden, wenn Sie neben einer einfachen Kopie das Originaldokument zum Abgleich vorlegen. Dies ist aber nicht möglich, solange die Corona-Schutzbestimmungen gelten.
Im Internet abgerufene Leistungsübersichten einer anderen Hochschule lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt der anderen Hochschule​ abstempeln.

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Wann sollte ich dem Anerkennungsantrag zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und Umfang beifügen?

Sollten weitere Informationen über die zur Anerkennung beantragten Leistungen erforderlich sein, werden diese bei Bedarf nachgefordert (z.B. Inhaltsaufstellungen, Veranstaltungsunterlagen, Auszüge aus Prüfungsordnungen).
Dies betrifft regelmäßig anderweitig (nicht durch Studium) erworbene Kenntnisse und Qualifikationen, die zur Anerkennung beantragt werden.

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Wo finde ich eine Angabe, nach welcher Prüfungsordnung ich studiere?

Sie finden diese Angabe in Ihrer Leistungsübersicht in OSSC.

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Wann gilt ein Prüfungsversuch als unternommen?

Ein Prüfungsversuch gilt als unternommen, wenn die Prüfung lt. OSSC einen der folgenden Status aufweist: bestanden, nicht bestanden, endgültig nicht bestanden.
Ebenfalls gilt ein Prüfungsversuch als unternommen, wenn nach erfolgter Anmeldung zu einer Prüfung eine Abmeldung im OSSC nicht rechtzeitig erfolgt. Rechtzeitig entspricht ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn (siehe Rahmenprüfungsordnungen Bachelor und Master des FB Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf § 11 Abs. 1)

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An wen kann ich mich bei Rückfragen zur Antragstellung wenden?

Erster Ansprechpartner bei Fragen und Beratungsbedarf zur Antragstellung ist das Studienbüro, Team Prüfungs-Support.
E-Mail:pruefung.verfah​ren@hs-duesseldorf.de
Telefon: 0211 – 4351 2061

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Wo und auf welchem Wege reiche ich meinen Antrag auf Anerkennung ein?

Reichen Sie Ihren Antrag inkl. Anlagen und Nachweisen bitte postalisch, persönlich oder digital im Studienbüro, Team Prüfungs-Support, zu Händen des Prüfungsausschusses Wirtschaftswissenschaften ein. Datum und Unterschrift auf Antrag + Anlagen bitte nicht vergessen!
 
Adresse:
Hochschule Düsseldorf
Prüfungs-Support Anerkennungsverfahren
z.Hd. Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften
Münsterstraße 156
40476 Düsseldorf

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Antragsbearbeitung und Anerkennungsbescheid


Mit welcher Bearbeitungsdauer ist längstens zu rechnen?

​Ab Eingang vollständiger Antragsunterlagen beträgt die Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen.

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Wie kann ich die Bearbeitungszeit meines Antrages verkürzen?

Sie tragen zu einer zügigen Bearbeitung bei, indem Sie alle notwendigen Unterlagen in der genannten Form vollständig einreichen. Bedenken Sie bitte, dass eine Anerkennung u.a. von der Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen abhängt.

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Wie erfahre ich, ob mein Antrag erfolgreich war?

Nachdem über Ihren Antrag entschieden wurde, werden Sie schriftlich per E-Mail an Ihren HSD Account durch den Prüfungs-Support Anerkennungsverfahren informiert. Bei Nicht-Anerkennung von Prüfungsleistungen werden hierin die Ablehnungsgründe mitgeteilt.

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Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
  1. Sie können Rückfragen an die*den Beauftragte*n des Prüfungsausschusses für nationale Anerkennungen stellen: Frau Prof. Dr. Astrid Lachmann.
  2. Sie können sich an die*den Prüfungsausschussvorsitzende*n wenden:
    Herrn Prof. Dr. Peter C. Fischer. Diese*r wird die*den Beauftragte*n des Prüfungsausschusses für nationale Anerkennungen um Stellungnahme bitten.
  3. Sie können gegen die Entscheidung direkt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagen. Sofern im Anerkennungsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung erfolgt, beträgt die Kla​gefrist ein Jahr.​ Ist eine Rechtsmittelbelehrung erfolgt, beträgt sie einen Monat.
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Wie kann ich zeitliche Bedrängnis und Enttäuschung in der Sache vermeiden?

Beabsichtigen Sie, einen Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen zu stellen, tun Sie dies so frühzeitig wie möglich. Schieben Sie die Beantragung keinesfalls hinaus, bis alle sonstigen Prüfungsleistungen des Studiums abgeleistet sind.
Planen Sie genügend Zeit für die Antragsbearbeitung ein (siehe Bearbeitungsdauer). Beabsichtigen Sie an einer Modulprüfung der HSD teilzunehmen, falls Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, reichen Sie den vollständigen Antrag bitte unter Einhaltung der Abmeldefrist von Prüfungen spätestens neun Wochen vor dem Prüfungstermin ein.
Beabsichtigen Sie, eine Modulprüfung der HSD durch eine anderweitige, noch zu absolvierende Prüfungsleistung zu ersetzen, informieren Sie sich bei der*dem Beauftragten des Prüfungsausschusses für nationale Anerkennungen über die Anerkennungschancen, bevor Sie die anderweitige Prüfungsleistung ablegen (qualifizierte Vorabauskunft).
Beachten Sie die in den Antragshinweisen formulierten Folgen und Grenzen der Anerkennung.

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Folgen und Grenzen der Anerkennung


Kann ein Antrag auf Anerkennung wieder zurückgenommen werden?

Anträge auf Anerkennung können nicht mehr zurückgenommen werden, nachdem über sie entschieden wurde und ein Anerkennungsbescheid erging. Nach Anerkennung können in anerkannten Modulen keine Prüfungsleistungen mehr erbracht werden.

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Werden meine Noten bei Anerkennung von Prüfungsleistungen übernommen?

Wurden bewertete Prüfungsleistungen anerkannt, werden die Noten dem Bewertungsschema des an der Hochschule Düsseldorf ersetzten Moduls angepasst und in der Berechnung der Gesamtnote entsprechend berücksichtigt.
 
Wurden nicht bewertete Prüfungsleistungen oder bewertete Prüfungsleistungen mit nicht vergleichbaren/nicht überleitbaren Notenskalen anerkannt, erfolgt keine Umrechnung in das Bewertungsschema des an der Hochschule Düsseldorf ersetzten Moduls. Diese Leistungen gelten als bestanden, gehen jedoch nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.

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Werden Prüfungsleistungen aus meiner Schulausbildung anerkannt?

Prüfungsleistungen im Rahmen der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife werden mangels hinreichender wissenschaftlicher Fundierung regelmäßig nicht anerkannt. Die Entscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen.

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Kann ich einzelne Kurse eines Moduls anerkennen lassen?

Die Anerkennung ist stets nur für ganze Module möglich, nicht für Teilmengen.
 
Für den möglichen Fall, dass die Anerkennung eines Moduls der Hochschule Düsseldorf durch Kombination mehrerer ersetzender Prüfungsleistungen angestrebt wird, folgt hieraus: ein Antrag auf Anerkennung kann erst gestellt werden, nachdem alle ersetzenden Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden.

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Werden Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang für einen Masterstudiengang anerkannt?

Prüfungsleistungen aus einem Bachelor-Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in einen Masterstudiengang der Hochschule Düsseldorf ist, werden grundsätzlich nicht anerkannt.

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Können Thesis und Kolloquium anerkannt werden?

Bachelor- oder Master-Thesis sowie Bachelor- oder Master-Kolloquium werden grundsätzlich nicht anerkannt.

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Werden Prüfungsleistungen aus einer Berufsausbildung anerkannt?

Prüfungsleistungen aus einer Berufsausbildung sind anderweitig (nicht durch Studium) erworbene Kenntnisse und Qualifikationen, die laut § 63a VII HG NRW anerkannt werden, wenn sie den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.

Der Umfang einer poten​ziellen Anerkennung ist in diesem Fall auf maximal 50% der​ auf einen Studiengang entfallenden Leistungspunkte beschränkt (siehe Rahmenprüfungsordnungen Bachelor und Master des FB Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf § 9 Abs. 3.).

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Kann ich ein Sprachzertifikat auf ein Sprachmodul anrechnen lassen?

Eine Anrechnung kann nur vorgenommen werden, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die angerechnet werden sollen. Leistungen, die auf eine andere Weise erworben wurden als durch ein Studium, können nur angerechnet werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.

Es müssen daher Inhalt und Niveau des Sprachkurses mit den Lernzielen der HSD-Sprachmodule nach Inhalt und Niveau verglichen werden. Ein Zertifikat allein reicht für eine Überprüfung der Gleichwertigkeit NICHT aus. Ebenso ist ein Sprachzertifikat ohne vorangegangenen Sprachkurs nicht anrechenbar. Auch ein Sprachkurs, der im Rahmen der Schul- oder Berufsausbildung absolviert wurde, genügt in der Regel nicht den Anforderungen einer Anrechnung. Die Entscheidung wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen.

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