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18.04.2016

Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e. V. wählt Karsten Haase in den Vorstand

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​​​Am 18.03.2016 hat die Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e. V. (DJGA) in Frankfurt/Main im Rahmen der Jahreshauptversammlung ihren Vorstand neu gewählt.


Die Mitgliederversammlung hat Herrn Rechtsanwalt Karsten Haase (Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit dem Jahr 2007 Lehrbeauftragter des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften​), durch die Wahl in den Vorstand der Gesellschaft das Vertrauen ausgesprochen. Seine Funktion als Mitglied des Vorstandes ist seit dem 18.03.2016 die des Geschäftsführers der Gesellschaft. Diese Position bietet Herrn Haase u. a. die Möglichkeit, seine zahlreichen Kontakte in die Rechtswissenschaft, Wirtschaft, Verbände und politischen Gremien in die DJGA einzubringen.


Zum neuen Präsidenten der Gesellschaft wurde Herr Prof. Düwell gewählt, einer der renommiertesten und bekanntesten Vertreter der deutschen Arbeitsgerichtbarkeit. Prof. Düwell war bis zu seiner Pensionierung der Vorsitzende Richter des IX. Senats beim BAG in Erfurt. Abgesehen von seiner umfangreichen publizistischen Tätigkeit lehrt er an der Universität Konstanz Arbeitsrecht und zeichnet sich seit Jahren durch ein hohes gesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement aus.


Die DJGA wurde im Jahr 1997 gegründet und widmet sich im Geiste des Gedankens der Völkerverständigung der Förderung des wissenschaftlichen Austausches zwischen japanischen und deutschen Experten des Arbeitsrechts, der Initiierung und Durchführung von Studien zum japanischen Arbeitsrecht sowie dem Vergleich der beiden Arbeitsrechtsordnungen, insbesondere durch Veranstaltung von Symposien, Fachvorträgen und Fachtagungen, Vergabe von Stipendien sowie Ermöglichung von Übersetzungen und Veröffentlichungen in japanischer bzw. deutscher Sprache.


Der Vorstand der DJGA setzt sich – ähnlich dem des Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. – aus Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände, der Arbeitsverwaltung, der Wissenschaft und der Rechtsanwaltschaft zusammen. So sind im neuen Vorstand der DJGA u. a. auch die Geschäftsleitung des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie die Leitung des Referats Arbeit und Soziales der Deutschen Botschaft in Tokyo vertreten.


Besonders hervorzuheben ist laut Herrn Haase auch die Zusammenarbeit mit der japanischen Schwestergesellschaft, der Japanisch-Deutschen Gesellschaft für Arbeitsrecht in Tokyo. Mit ihr wurden in der Vergangenheit im regelmäßigen Wechsel mit der DJGA Veranstaltungen, Symposien, Tagungen etc. in Tokyo und Deutschland ausgerichtet. Diese Tradition soll fortgesetzt werden.
 
Homepage der DJGA​
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