Mit Einführung des EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformats verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Abschlussinformationen ab 2020 zu digitalisieren und damit leichter zugänglich zu machen.
Zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben in deutsches Recht hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf veröffentlicht: Mit diesem werden für kapitalmarktorientierte Unternehmen die handelsrechtlichen Regelungen zur Offenlegung von Abschlüssen maßgeblich verändert.
Der am 22.01.2020 veröffentliche Regierungsentwurf weicht dabei erheblich von dem vorherigen Referentenentwurf ab. In seinem Gastkommentar in DER BETRIEB zeigt Prof. Dr. Jödicke die Abweichungen vom Referentenentwurf auf und würdigt diese kritisch.
Weitere Informationen: Jödicke, D., Mit dem RegE zum ESEF gelingt ein ausgewogener Mittelweg, in: Der Betrieb (DB), 73. Jg. (2020), Heft 6, S. M4-M5.