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Wirtschaftswissenschaften / Aktuelles, FB W, Arbeitsrecht
11.06.2019

Rechts­an­walt Kars­ten Haase auf Vor­trags­rei­se in Ja­pan

​​​​​Rechtsanwalt Karsten Haase, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit dem Jahr 2007 Lehrbeauftragter für Arbeits- und Wirtschaftsrecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, nimmt vom 27.09.2019 bis zum 04.10.2019 auf Einladung japanischer Universitäten, des Obersten Gerichtshofs Japans sowie der deutschen Botschaft in Tokyo als Referent an arbeits- und dienstrechtlichen Veranstaltungen in Tokyo teil.

Seine Vortragsreise beginnt am 27.09.2019 mit der Teilnahme an einem Symposium zum Thema „Neuere Entwicklungen des Arbeitnehmerbegriffs und des Arbeitszeitrechts“ an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Gakushuin Universität. Mit seinem Vortrag zum Thema „Der rechtliche Status eines Geschäftsführers einer GmbH: Arbeitgeber, arbeitgeberähnliche Person oder Arbeitnehmer? Eine Betrachtung aus der Perspektive des deutschen und europäischen Rechts“ knüpft Herr Haase an seine zahlreichen Publikationen zu diesem Thema an, die in Literatur und Rechtsprechung Aufmerksamkeit gefunden haben. Die Gakushuin Universität ist eine der führenden Privatuniversitäten Japans, deren Studenten sich noch heute vor allem aus namhaften japanischen (Unternehmer- sowie Adels-) Familien rekrutieren und die ihre herausgehobene Stellung auch aus der Nähe zur japanischen Kaiserfamilie herleitet.

Im Anschluss daran wird Herr Haase auf einem rechtsvergleichenden Symposium zum deutschen Arbeitsrecht an der Meiji Universität referieren, die ebenfalls zu einer der prestigeträchtigsten japanischen Privatuniversitäten zählt. Herr Haase wird zum Thema „Homeoffice im Arbeitsrecht – Eine Betrachtung de lege lata und de lege ferenda“ vortragen. Er nimmt dabei das aktuelle gesetzgeberische Vorhaben der Bundesregierung einer Kodifizierung des Anspruchs auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz zum Anlass, sowohl die aktuelle rechtliche Situation als auch das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen.

Es folgen u.a. Teilnahmen an einem Expertengespräch in der deutschen Botschaft in Tokyo zum Thema "Labor and welfare policy, and ongoing implementation in Germany" zusammen mit Vertretern des japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie an einer Veranstaltung am Obersten Gerichtshof Japans zu rechtsvergleichenden Themen des deutschen und japanischen Dienstrechts für Richter.

Mit dieser Vortragsreise knüpft Herr Haase sowohl an seine guten Kontakte zu japanischen Universitäten und der deutschen Botschaft in Tokyo als auch an sein Amt als Geschäftsführer der Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e. V. an, das er seit März 2016 inne hat und in dem er kürzlich für weitere drei Jahre bestätigt wurde.

(vgl. Mitteilung vom 18.04.2016​)


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