„Für pauschale Verbote gibt es keine Grundlage“
Der deutsche Finanzaufseher Christoph Kreiterling spricht im Interview mit dem Handelsblatt über die Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor virtuellen Börsengängen, vergangene Betrugsfälle und die Pflichten der Anbieter.
Derzeit ist der Experte für neue Finanzprodukte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist derzeit in Japan und tauscht sich mit Aufsehern aus anderen Ländern über den Umgang mit einem globalen Phänomen aus: dem Hype um virtuelle Börsengänge.
Am Montag warnte die ESMA Käufer vor Totalverlusten. Am Donnerstag hatte die Bafin eine Verbraucherwarnung veröffentlicht. Kreiterling hat sie mitverfasst und erklärt die im Interview die Hintergründe.
Diplom-Betriebwirt Christoph Kreiterling schloss sein Studium an der Hochschule Düsseldorf im Jahr 2005 als Diplom-Betriebswirt ab und ist somit Alumnus des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften.
zum Interview im Handelsblatt Nr. 219 vom 14.11.2017