Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Faculty of Business Studies

Aktuelles

HSD - Fachbereich Wirtschaftswissenschaften > Aktuelles > Meldungen > Fach­bereich Wirt­schafts­wissen­schaf­ten er­hält For­schungs­förde­rung über 30.000 EUR
Wirtschaftswissenschaften / Aktuelles, Forschung & Transfer, Forschung, Nationale Forschungsförderung
06.09.2017

Fach­bereich Wirt­schafts­wissen­schaf­ten er­hält For­schungs­förde­rung über 30.000 EUR

​​​​​Am 31. August erhielt der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften die sehr erfreuliche Nachricht, dass die Vorstandskommission Wissenschaft der Hans-Böckler-Stiftung die Zusage für eine Forschungsförderung gegeben hat.

 
Das veranschlagte Projektvolumen beträgt nahezu EUR 30.000 und ist auf knapp ein Jahr angelegt. Das Projekt soll noch in diesem Jahr an den Start gehen.
Das Projekt trägt den Titel „Country-by-Country-Reporting – Bestimmung von Unternehmenssteuern durch Mitarbeiterkennzahlen“.
 
Das interdisziplinäre angelegte Projekt wird geleitet von Prof. Dr. Stephan Weinert​, der eine Professur für Personalmanagement an der Hochschule Düsseldorf innehat und Dr. Christian Schwarz, Vertretungsprofessor für quantitative Methoden.
 

Background und Inhalte

 
Seit die OECD/G20 Staaten im Rahmen ihrer Initiative gegen die Vermeidung einer Aushöhlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion and Profit Shifting“, kurz „BEPS“) einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen haben, steht das internationale Steuerrecht aktuell im besonderen Fokus der öffentlichen Diskussion.
 
Das primäre Ziel des BEPS Maßnahmenkatalogs ist es, unerwünschten Steuermodellen ein Ende zu setzen, um eine insgesamt „faire“ Verteilung des Besteuerungssubstrats zwischen den Ländern entsprechend der tatsächlichen Wertschöpfungsbeiträge zu erreichen. Eine faire Aufteilung zwischen den Ländern soll durch die Berücksichtigung und die Transparenz der wirtschaftlichen Substanz der Wertschöpfung, insbesondere unter Verweis auf hinreichend viele und qualifizierte Mitarbeiter, gewährleistet werden.
 
Konkret werden im Rahmen des Aktionspunktes 13 der BEPS Initiative in Zukunft Finanzbehörden durch das sogenannte Country-by-Country-Reporting („CbCR“) in die Lage versetzt werden, die Mitarbeiteranzahl zur Verprobung von Steuermodellen bzw. des Besteuerungssubstrates zu nutzen. Das CbCR stellt in Hinblick auf das Steuergeheimnis einen Paradigmenwechsel dar, da internationale Transparenz in Bezug auf die Verteilung des Steuersubstrats geschaffen wird. Hierbei werden insbesondere Mitarbeiterkennzahlen als entscheidende Referenz für wirtschaftliche Substanz im Focus stehen.
 
Im Zentrum des vorgestellten Forschungsvorhabens steht die Frage, wie zukünftig die Mitarbeiteranzahl im Kontext des CbCR sinnvoll genutzt werden und wie diese Referenzgröße zu einer fairen Verteilung des Besteuerungssubstrats beitragen kann.
 
Das Forschungsvorhaben soll einen praktischen und empirisch fundierten Leitfaden für die Interpretation der relevantesten CbCR Finanzkennzahlen wie Umsatz, Profitabilität und Steuerzahlungen geben, die jeweils in Beziehung zur Mitarbeiteranzahl gesetzt werden. Für die gesellschaftliche Diskussion bieten unsere Referenzwerte einen Vergleichsmaßstab, um eine empirisch fundierte Diskussion der tatsächlichen ökonomischen Substanz im Sinne der BEPS Zielsetzung überhaupt erst zu ermöglichen. 

​​

​​​​​